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   BVerwG, 13.12.2000 - 8 C 30.99   

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BVerwG, 13.12.2000 - 8 C 30.99 (https://dejure.org/2000,4235)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.2000 - 8 C 30.99 (https://dejure.org/2000,4235)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 2000 - 8 C 30.99 (https://dejure.org/2000,4235)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    VwGO § 86 Abs. 1, § 108 Abs. 1; VermG § 1 Abs. 3; EntschG § 1, § 5 a Abs. 5
    Verstoß gegen die Aufklärungspflicht und den Überzeugungsgrundsatz; Indizienbeweis und Nachforschung in Archiven; Unlautere Machenschaften bei Auflösung einer Wohnung von wegen Republikflucht Verurteilten und aus der DDR Abgeschobenen; Anweisung Nr. 30/58 des ...

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen die Aufklärungspflicht - Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz - Indizienbeweis und Nachforschung in Archiven - Unlautere Machenschaften bei Auflösung einer Wohnung - Republikflucht - Verurteilter und aus der DDR Abgeschobener - Wohnungsauflösungen bei ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Machtmissbrauch; Manipulation; Aneignung beschlagnahmter Sachen von Inhaftierten

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 58 (Leitsatz)

    § 1 Abs. 3 VermG; § 5a Abs. 5 EntschG
    Vermögensrecht/Entschädigungsberechtigung/Aneignung zunächst beschlagnahmter Sachen von Inhaftierten durch DDR-Stellen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2001, 277 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 18.10.2000 - 8 C 23.99

    Einbehaltung einer Briefmarkensammlung und einer Münzsammlung durch die

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2000 - 8 C 30.99
    Bei der unter diesen Umständen erfolgten Veräußerung ist mithin, gemessen an den in der DDR gültigen Rechtsvorschriften und den sie tragenden ideologischen Grundvorstellungen, "nicht alles mit rechten Dingen zugegangen" (vgl. hierzu Urteile vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - BVerwGE 100, 310 und vom 18. Oktober 2000 - BVerwG 8 C 23.99 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Mit dieser Regelung ist der Gesetzgeber seiner Verpflichtung, eine gesetzliche Grundlage für eine konkrete Bemessung der Entschädigung zu schaffen, nachgekommen (vgl. hierzu Urteile vom 19. November 1998 - BVerwG 7 C 40.97 - BVerwGE 107, 380 und vom 18. Oktober 2000 - BVerwG 8 C 23.99 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Es bedarf daher keiner Entscheidung, welche Anforderungen im Einzelnen ggf. an das Vorliegen eines solchen zeitnahen Belegs zu stellen sind (vgl. Urteil vom 18. Oktober 2000, a.a.O.).

  • BVerwG, 19.11.1998 - 7 C 40.97

    Einziehung einer Fotoausrüstung durch DDR-Behörden ist nach dem Vermögensgesetz

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2000 - 8 C 30.99
    Der geltend gemachte Anspruch auf Feststellung der Entschädigungsberechtigung hat dabei zur Voraussetzung, dass die Rückgabe der zu entschädigenden Sachen von der Natur der Sache her nicht mehr möglich ist (vgl. Urteil vom 19. November 1998 - BVerwG 7 C 40.97 - BVerwGE 107, 380 ).

    Dabei ist anerkannt, dass diese Voraussetzung vorliegt, wenn der Verbleib einer beweglichen Sache trotz Ausschöpfung der gebotenen Ermittlungsmöglichkeiten nicht mehr geklärt werden kann (vgl. Urteil vom 19. November 1998, a.a.O., S. 384).

    Mit dieser Regelung ist der Gesetzgeber seiner Verpflichtung, eine gesetzliche Grundlage für eine konkrete Bemessung der Entschädigung zu schaffen, nachgekommen (vgl. hierzu Urteile vom 19. November 1998 - BVerwG 7 C 40.97 - BVerwGE 107, 380 und vom 18. Oktober 2000 - BVerwG 8 C 23.99 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 59.94

    Offene Vermögensfragen: Vermutung unlauterer Machenschaften bei ausreisebedingten

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2000 - 8 C 30.99
    Hier liegt eine vermögensrechtliche Schädigung in Form des Machtmissbrauchs nahe, wenn nämlich unter bewusst rechtswidrigem Einsatz des Machtapparates von Staat oder Partei gezielt auf Vermögenswerte zugegriffen wurde, um diese in Volkseigentum oder in das Eigentum eines Dritten zu überführen (Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - BVerwGE 100, 310 ).

    Bei der unter diesen Umständen erfolgten Veräußerung ist mithin, gemessen an den in der DDR gültigen Rechtsvorschriften und den sie tragenden ideologischen Grundvorstellungen, "nicht alles mit rechten Dingen zugegangen" (vgl. hierzu Urteile vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - BVerwGE 100, 310 und vom 18. Oktober 2000 - BVerwG 8 C 23.99 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BVerwG, 02.02.2000 - 8 C 29.98

    Unlautere Machenschaften bei ausreisebedingter Veräußerung von beweglichen Sachen

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2000 - 8 C 30.99
    Die Aneignung zunächst beschlagnahmter Sachen von Inhaftierten durch die DDR-Stellen anstelle der gebotenen Aushändigung dieser Gegenstände zur Mitnahme in den Westen, die ohne weiteres möglich war (vgl. Urteil vom 2. Februar 2000 - BVerwG 8 C 29.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 10 ), stellt einen solchen rechtswidrigen manipulativen Eingriff in fremdes Vermögen dar.

    Ein solcher setzt einen Sachverhalt voraus, der nach der Lebenserfahrung regelmäßig auf einen bestimmten Verlauf hinweist und es rechtfertigt, die besonderen Umstände des einzelnen Falles in ihrer Bedeutung zurücktreten zu lassen (stRspr, Senatsurteile vom 24. August 1999 - BVerwG 8 C 24.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 305 und vom 2. Februar 2000 - BVerwG 8 C 29.98 - a.a.O. S. 38 f.).

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2000 - 8 C 30.99
    Das Gericht darf nicht so verfahren, dass es einzelne erhebliche Tatsachen oder Beweisergebnisse bei der Bewertung der für die Feststellung des Sachverhalts maßgebende Umstände nicht zur Kenntnis nimmt oder nicht in Erwägung zieht (vgl. Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200, 208 f.).
  • BVerwG, 18.05.1990 - 7 C 3.90

    Wasserrechtliche Planfeststellungsbehörde - Ausbauvorhaben - Zwingender

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2000 - 8 C 30.99
    Dabei ist das Tatsachengericht u.a. verpflichtet, bei Bildung der Überzeugung von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt auszugehen (stRspr des BVerwG, vgl. Urteil vom 18. Juli 1986 - BVerwG 4 C 40 - 45.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 181; Urteil vom 18. Mai 1990 - BVerwG 7 C 3.90 - BVerwGE 85, 155 ).
  • BVerwG, 24.08.1999 - 8 C 24.98

    Beweis des ersten Anscheins, Anscheinsbeweis, Aufklärungspflicht,

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2000 - 8 C 30.99
    Ein solcher setzt einen Sachverhalt voraus, der nach der Lebenserfahrung regelmäßig auf einen bestimmten Verlauf hinweist und es rechtfertigt, die besonderen Umstände des einzelnen Falles in ihrer Bedeutung zurücktreten zu lassen (stRspr, Senatsurteile vom 24. August 1999 - BVerwG 8 C 24.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 305 und vom 2. Februar 2000 - BVerwG 8 C 29.98 - a.a.O. S. 38 f.).
  • BVerwG, 24.07.1998 - 8 B 22.98

    Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels Revisionsgrund - Begriff der

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2000 - 8 C 30.99
    Zwar sind die Verwaltungsgerichte auch in vermögensrechtlichen Streitigkeiten grundsätzlich nicht verpflichtet, von sich aus ohne nähere Anhaltspunkte in Archiven nach Unterlagen zu forschen oder Nachforschungen bei Behörden zu veranlassen, bei denen unter Umständen im Zusammenhang mit dem streitbefangenen Vermögenswert Unterlagen entstanden und möglicherweise noch vorhanden sein könnten (Beschluss vom 24. Juli 1998 - BVerwG 8 B 22.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 292).
  • BVerwG, 23.07.2003 - 8 B 57.03

    Sachverhaltsaufklärungspflicht des Gerichts - Anspruch auf rechtliches Gehör -

    Auch darin liegt ein Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz, weil das Gericht nicht so verfahren darf, dass es einzelne erhebliche Tatsachen oder Beweisergebnisse bei der Bewertung der für die Feststellung des Sachverhalts maßgeblichen Umstände nicht zur Kenntnis nimmt oder nicht in Erwägung zieht (vgl. Urteile vom 5. Juli 1994 BVerwG 9 C 158.94 BVerwGE 96, 200 und vom 13. Dezember 2000 BVerwG 8 C 30.99 ZOV 2001, 172 sowie Beschluss vom 18. Juli 2001 BVerwG 8 B 103.01 a.a.O.).
  • BVerwG, 25.06.2001 - 8 B 58.01

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Auslegung einer Willenserklärungen

    Das Gericht darf nicht so verfahren, dass es einzelne erhebliche Tatsachen oder Beweisergebnisse bei der Bewertung der für die Feststellung des Sachverhalts maßgebenden Umstände nicht zur Kenntnis nimmt oder nicht in Erwägung zieht (vgl. Urteile vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 und vom 13. Dezember 2000 - BVerwG 8 C 30.99 - ZOV 2001, 172).
  • BVerwG, 15.03.2011 - 7 B 51.10

    Anspruch auf Auszahlung von Fördermitteln für naturschutzgerechte Bewirtschaftung

    In einem solchen Fall fehlt es an einer tragfähigen Grundlage für die innere Überzeugungsbildung des Gerichts und zugleich für die Überprüfung seiner Entscheidung darauf, ob die Grenze einer objektiv willkürfreien, die Natur- und Denkgesetze sowie allgemeine Erfahrungssätze beachtenden Würdigung überschritten ist (stRspr; vgl. Urteil vom 13. Dezember 2000 - BVerwG 8 C 30.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 21; Beschlüsse vom 27. April 2007 - BVerwG 7 B 2.07 - juris Rn. 5 und vom 12. Februar 2008 - BVerwG 9 B 70.07 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 18.07.2001 - 8 B 103.01

    Bezeichnung des Revisionszulassungsgrundes der Divergenz - Verletzung des

    Das Gericht darf nicht so verfahren, dass es einzelne erhebliche Tatsachen oder Beweisergebnisse bei der Bewertung der für die Feststellungen des Sachverhalts maßgeblichen Umstände nicht zur Kenntnis nimmt oder nicht in Erwägung zieht (vgl. Urteile vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 [BVerwG 05.07.1994 - 9 C 158/94] und vom 13. Dezember 2000 - BVerwG 8 C 30.99 - ZOV 2001, 172).
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